Ein Angebot der Werkstatt Solidarität Essen gGmbH ist die sogenannte Straßenbetreuung nach §35 SGB VIII. Diese einzelfallorientierte Straßensozialarbeit ist eine offensive Form der Jugendhilfe und für Jugendliche gedacht, die sich tatsächlich weder in einer Einrichtung noch bei ihren Eltern aufhalten. Die Betreuung richten sich nach dem jeweiligen tatsächlichen Aufenthaltsort des Jugendlichen und ist somit nicht auf das Stadtgebiet Essen beschränkt. Die Kontakte richten sich nach der Lebens- und Bedürfnissituation des Jugendlichen. Des Weiteren sind im Rahmen einer Straßenbetreuung eine rudimentäre Grundversorgung, ein erweitertes individuelles Freizeitprogramm und eine hygienische Grundsicherung vorgesehen, welche unter anderem in den Räumlichkeiten der Einrichtung stattfinden kann.
Kontaktaufnahme
Da der Kontakt zu den Jugendlichen auf der Straße stattfindet haben die Jugendlichen selbst die Möglichkeit den Rahmen zu gestalten. Der Beziehungsaufbau ist freiwillig und frei von Forderungen, dies ermöglicht behutsam den Kontakt zu jungen Menschen aufzubauen, die sich selber schon aufgegeben haben, oder extrem misstrauisch gegenüber allen Angeboten der Welt der Erwachsenen eingestellt sind. Im Rahmen einer Grundversorgung erhalten die Jugendlichen Nahrungsmittel, Hygieneartikel und ein kleines Taschengeld. Auch diese Leistungen werden nicht mit Forderungen verbunden. Wenn notwendig und möglich kann den Jugendlichen ein Schlafplatz vermittelt oder ein Hotelzimmer angemietet werden.
Zukunftsperspektiven
Neben der Versorgung mit den notwendigsten Gütern verfolgt diese Form der Hilfe das Ziel, Perspektiven jenseits der Straßensozialisation zu entwickeln und passende weiterführende Hilfen einzuleiten. Häufig erfolgt eine Überleitung ins intensivbetreute Einzelwohnen.
Bei einer alternativen Unterbringung, wie zum Beispiel in einem Hotelzimmer, sind diese Kosten gesondert zu berechnen. Ein erhöhter Stundensatz würde die Betreuungsintensität, aber auch die Versorgungsqualität entsprechend steigern.
Intensität und Dauer der Hilfe bestimmt der Hilfeplan gemäß §36 SGB VIII. Die Abrechnung erfolgt nach der derzeit gültigen Fachleistungsstunde „Straße“.