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Die durch die Werkstatt Solidarität Essen gGmbH akquirierten Wohnungen sind bis zur Erreichung der Volljährigkeit des jeweiligen Jugendlichen eigene Mietobjekte. Im Übergang zur Volljährigkeit sollen die gemieteten Objekte auf den Jugendlichen übertragen werden, indem der Mietvertrag auf die Jugendlichen umgeschrieben wird.  Die Wohnungen entsprechen bereits bei der Anmietung den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Regelsätze des ALG II, um Unstimmigkeiten bezüglich der Kostenübernahme bei der Überleitung der Jugendlichen an das Jobcenter zu vermeiden. Der junge Mensch kann so in seiner gewohnten und von ihm selbst gestalteten Umgebung verbleiben. Das angeschaffte Inventar bleibt dauerhaft in seinem Besitz.

In der Regel besteht aber auch über die Volljährigkeit hinaus ein Betreuungsbedarf bei den jungen Erwachsenen. Diese Hilfe für junge Volljährige  kann gemäß §41 SGB VIII durch sie beantragt werden. Hierfür hat die Werkstatt Solidarität Essen die Fachleistungsstunde „Nachbetreuung“. Die vormals stationäre Hilfe ändert sich dadurch in eine ambulante Hilfe, bei der nun viel mehr Verantwortung bei dem jungen Menschen selbst liegt. Die Mitwirkungspflicht und das eigenverantwortliche Handeln sind hier wesentlich stärker betont, als im betreuten Wohnen. Diese gestiegenen Anforderungen werden durch Hilfepläne überprüft. Durch die Nachbetreuung erhält der junge Erwachsene aber weiterhin Unterstützung und Hilfe in allen Lebenslagen, insbesondere bei Behördengängen, Wirtschafts- und Haushaltsführung und in emotionalen Krisen. Er erfährt eine emotionale Sicherheit und Kontinuität, die es ihm ermöglichen, die ersten Krisen des Erwachsenenseins erfolgreich zu bewältigen.

 

 

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